Auch Hegel in seiner „Rechtsphilosophie"(§41) das Privateigentum als Basis von Gesellschaft, Staat und Welt herausgestellt. Es stellt für ihn die Rechtssphäre dar, in welcher die bürgerliche Rechtsperson die Freiheit findet, ihren Willen zu verwirklichen:
„Die Person muss sich eine äußere Sphäre ihrer Freiheit geben, um als Idee zu sein. Weil die Person der an und für sich seiende unendliche Wille in dieser ersten, noch ganz abstrakten Bestimmung ist, so ist dies von ihm Unterschiedene, was die Sphäre seiner Freiheit ausmachen kann, gleichfalls als das von ihm unmittelbar Verschiedene und Trennbare bestimmt." (Hegel, Rechtsphilosophie: 87)
Es geht hierbei jedoch nicht einfach darum, welcher Autor hier zuerst das Problem des Eigentums und seine soziale Bedeutung entdeckt hat. Hierzu müssten wir sogar bis zu Platon und Aristoteles zurückgehen. Es geht hier im engeren Sinne um die Relevanz dieser Institution sowie weiterer für die Politische Ökonomie. Eggertsson greift zu einem entsprechenden Vergleich auf die neoklassische Preistheorie zurück.
„Price theory or microeconomics, in its conventional form, treats organizations and institutions the same way as it treats the law of gravity: These factors are implicitly assumed to exist but appear neither as independent nor as dependent variables in the models. (...) However, unlike the law of gravity, organizations and institutions are not invariant; they vary with time and location, with political arrangements and structures of property rights, with technologies employed, and with physical qualities of resources, commodities, and services that are exchanged." (Eggertsson 1990a:xi)
Entscheidend ist jedoch nicht die Invarianz einer Struktur, sondern ihre Unabhängigkeit oder Abhängigkeit von dem im Modell zusammengeschlossenen Faktoren, ob es im Modell eingeschlossen werden muss oder nicht. Die Bedeutung des marxschen Beitrages zum Thema der property rights liegt also genau darin, dass er diese zum Dreh- und Angelpunkt seiner ökonomischen Theorie gemacht hat, während andere Autoren vor ihm diese Frage zwar auch berührten, dabei aber vor der Pforte der nationalökonomischen Theorie haben liegen lassen.
Albert (1964c:90f), der den Marxismus in der hier fraglichen Hinsicht mit dem Historismus in einen Topf wirft und beiden (m.E. beiden zu unrecht) Theorielosigkeit vorwirft, hat übersehen, dass Marx (GR:6ff) genau das gefordert und selbst unternommen hat, was Albert „strukturelle Relativierung" historischer Regelmäßigkeiten nennt. Ein terminologischer Hinweis erscheint angebracht: Im Marxismus wird häufig als „Gesetz" das objektiv-reale Vorkommnis dessen bezeichnet, was im Hempel/Oppenheim-Schema als das Bedeutungskorrelat der Dann-Komponente auftaucht. Wenn also ein Marxist etwa behauptet: „Das Wertgesetz gilt nur im Kapitalismus", dann ist damit nichts anderes gemeint, als dass für die im Wertgesetz ausgedrückte Gesetzmäßigkeit diejenigen strukturellen Bedingungen vorausgesetzt sind, die der kapitalistischen Wirtschaftsordnung entsprechen. Wenn man diese strukturellen Bedingungen, wie es sich gehört, in die Wenn-Komponente nimmt, ist das Wertgesetz kein historisches Gesetz, sondern ein universelles. Denn die Dann-Komponente gilt zwar nur - darauf lenkt der Marxist gewöhnlich sein Augenmerk -, aber auch immer - darauf legt Albert wert - dann, wenn die Wenn-Komponente vorliegt. Eigentlich ist der universelle Nomologismus Poppers nur ein von der konkreten Geschichte abstrahierender Essentialismus. Denn er versucht Fragen zu beantworten nicht aufgrund konkret-geschichtlicher Situationsanalyse, sondern aus dem abstrakt universellen Wesen isolierter Einzeldinge. Poppers Sozialtechnik ist dabei ohne historisch-gesellschaftlichen Vergleich noch nicht einmal in der Lage, die erforderlichen Randbedingungen zu spezifizieren; d.h. sie wird methodologisch notwendig nie aus dem Stadium der ceteris-paribus-Klausel hinausgelangen können. Denn Aussagen über das Gesamtsystem und dessen „Bewegungsgesetze" sollen ihr ja versagt bleiben.
Im Übrigen widerspricht sich Alberts pauschale Historismuskritik selbst, da sie ja gerade darauf insistiert, dass jede Tatsachenbeschreibung schon Theorie voraussetzt. Also gehen de facto auch Historisten unweigerlich zumindest implizit theoretisch vor, wenn sie historische Einzelfälle beschreiben. Unterschiede zu anders orientierten Ökonomen können daher nur auftreten in der deklarierten Methodologie, in der Zielsetzung oder den verwendeten Theorien. Hier sind die Historisten im ähnlichen Falle wie die Positivisten, deren eigentümliches Brett vorm Kopf in der Annahme besteht, sie verfügten über einen direkten Zugang zur objektiven Realität, ohne jederlei metaphysische Annahmen.
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