Dies ist der gebündelte Versuch einer Replik auf: Karl R. Popper, Das Elend des Historizismus, was eine Replik darstellte auf: Karl Marx, Das Elend der Philosophie, was eine Replik darstellte auf: Proudhon, Die Philosophie des Elends

23.07.2007

Der Satz vom zureichenden Grund

Der Satz vom zureichenden Grund ist in der traditionellen Logik und Philosophie in unterschiedlicher Form und Funktion der Grundsatz, allgemein gesprochen des Inhalts, dass jedes Sein oder Erkennen in angemessener Weise auf ein anderes zurückgeführt werden könne oder solle.

Der Satz ist neben dem Satz vom Widerspruch nach Leibniz eines der beiden Prinzipien, auf die sich menschliche Vernunftschlüsse stützen. Es führt dazu, dass wir erwägen, dass „[...] keine Tatsache [fait] als wahr oder existierend gelten kann und keine Aussage [Enonciation] als richtig, ohne dass es einen zureichenden Grund [raison suffisante] dafür gibt, dass es so und nicht anders ist, obwohl uns diese Gründe meistens nicht bekannt sein mögen[1].

Arthur Schopenhauer (Die vierfache Wurzel des Satzes vom zureichenden Grunde, Diss. 1813) hingegen unterschied grundsätzlich:

(1) Satz vom zureichenden Grund des Seins = Seinsgrund;

(2) Satz vom zureichenden Grund des Werdens = Ursache;

(3) Satz vom zureichenden Grund der Erkenntnis = Erkenntnisgrund;

(4) Satz vom zureichenden Grund des Handelns = Motiv.

Nach der heute verbreiteten Auffassung von Logik hat hiervon nur noch (3) etwas mit Erkenntnislogik oder der Frage nach der Wahrheit von Aussagen zu tun.

Man kann allerdings diesen Satz als Grundprinzip einer bestimmten Methodologie im Sinne der Rechtfertigungsstrategie auffassen.

In der Philosophie von Leibniz

Seit der Antike werden Kategorien der Logik in der Philosophie zu Bestimmungen einer Ontologie erhoben. So hat Gottfried Wilhelm Leibniz den Satz vom zureichenden Grund (frz. Raison Suffisante in der Monadologie, auch raison déterminante (bestimmender Grund) in der Theodizee) zu einem tragenden Prinzip seiner Philosophie erhoben.

"Im Sinne des zureichenden Grundes finden wir, dass keine Tatsache [fait] als wahr oder existierend gelten kann und keine Aussage [Enonciation] als richtig, ohne dass es einen zureichenden Grund [raison suffisante] dafür gibt, dass es so und nicht anders ist, obwohl uns diese Gründe meistens nicht bekannt sein mögen[2].

In seiner Theodizee charakterisierte Leibniz das Prinzip (unter anderem Namen) sogar als eine Gesetzmäßigkeit mit Gültigkeit vor aller Erfahrung, demnach „[...] nichts geschieht, ohne dass es eine Ursache [cause] oder wenigstens einen bestimmenden Grund [raison déterminante] gibt, d. h. etwas, das dazu dienen kann, a priori zu begründen, weshalb etwas eher existiert als nicht existiert und weshalb etwas gerade so als in einer anderen Weise existiert.“[3]

Verkürzt gesagt: Nichts geschieht ohne Grund.

Quellen

  1. G.W. Leibniz: Monadologie, § 32; zitiert nach der deutsch-französischen Reclam-Ausgabe von 1998, S. 27
  2. G.W. Leibniz: Monadologie, § 32; zitiert nach der deutsch-französischen Reclam-Ausgabe von 1998, S. 27
  3. G.W. Leibniz: Theodizee, §44; zitiert nach der deutsch-französischen Suhrkamp-Ausgabe von 1999, S.273

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